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Der
Obere Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
im Land
Nordrhein-Westfalen

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Grundstücksmarktbericht NRW

Faltblatt Grundstücksmarkt

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
und deren Geschäftsstellen

Der Obere Gutachterausschuss und die örtlichen Gutachterausschüsse sind als Einrichtungen des Landes unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien. Die Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses werden vom Ministerium für Inneres und Kommunales, die Mitglieder der örtlichen Gutachterausschüsse von den Bezirksregierungen jeweils für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Die Tätigkeit in den Gutachterausschüssen ist ehrenamtlich. Die in den Gutachterausschüssen tätigen ehrenamtlichen Gutachter sind überwiegend Sachverständige aus den Fachbereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft und Vermessungs- und Liegenschaftswesen.

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte wurden in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet.
Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den Großen kreisangehörigen Städten. Insgesamt wurden bisher in Nordrhein-Westfalen 77 Gutachterausschüsse eingerichtet.
1981 wurde für das Land Nordrhein-Westfalen ein Oberer Gutachterausschuss gebildet. Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

24.08.2010 OGA NRW