www.gutachterausschuss.nrw.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in den Städten
Dorsten, Gladbeck und Marl
46269 Dorsten
Tel.: 02362/66-5080
Fax: 02362/66-5762
E-Mail:
gutachterausschuss@dorsten.de



Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über Rechte an Grundstücken.

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Wert unbebauter Grundstücke, bebauter Grundstücke und von Rechten an Grundstücken. Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 13 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Zudem werden z.Z. 19 % Umsatzsteuer erhoben.

Die Gebühr für die Erstattung von Gutachten beträgt nach derzeitigem Stand bei bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten an bebauten und unbebauten Grundstücken:

1. Grundbetrag: 700,- EUR

2. dazu bei einem Wert des begutachteten Objektes

a) bis 700.000 EUR 2,0 v.T. des Wertes
b) über 700.000 EUR 1,0 v.T. des Wertes zzgl. 700 EUR

3. Zuschläge wegen erhöhten Aufwandes
(in der Regel zwischen 200 und 500 EUR)
wie z.B.
- zusätzlich erforderliche Wertermittlungsverfahren
- Beschaffung von notwendigen Unterlagen
- Berücksichtigung wertrelevanter Rechte
- Berücksichtigung von Bauschäden oder -mängeln

4. zuzüglich Kosten für notwendige Auslagen.

Zur Bearbeitung des Gutachtens reicht ein formloser schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag). Antragsberechtigt sind Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte.

Zur Beratung steht Ihnen Herr Brandtner, Tel. 02362/66-5083 gerne zur Verfügung.


14.05.2009, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl