Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl 46269 Dorsten Tel.: 02362/66-5080 Fax: 02362/66-5762 E-Mail: gutachterausschuss@dorsten.de
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Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung (BGBl. III 213-1), die Wertermittlungsverordnung (WertV) und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW) in der derzeit gültigen Fassung (SGV.NRW 231) maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. dessen Vorsitzenden untersteht.
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muß gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte. Adresse, Erreichbarkeit, Produkte 14.05.2009, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl |