Sie können die Karte hier kostenlos einsehen.

Die Bodenrichtwertkarte enthält durchschnittliche Lagewerte für land- und
forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und wird jährlich zum 01.01. gemäß § 196 (1)
Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss beschlossen.
Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte werden von der Geschäftsstelle
auch fernmündlich erteilt. Unter der Telefonnummer 02362/66-5080 bzw. 5084
erreichen Sie Frau Paulokat bzw. Frau Modzel, die Ihnen diese
Bodenrichtwertauskünfte gerne geben werden.
14.05.2009, Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl