Logo NRW
Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte
in der Stadt Dortmund
Märkische Straße 24 - 26
Tel.: 0231/50-23859
Fax: 0231/50-26658
eMail:
EWILSENA@STADTDO.DE

Korrespondenzadresse:
44141Dortmund


Gutachterausschuß für Grundstückswerte

Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Dortmund als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Anzahl der dem Ausschuß angehörenden Gutachter beträgt z. Z. 20.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997, die Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 und die Gutachterausschußverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 7. März 1990 maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Dortmund für baureife Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erstellung von Mietwertübersichten
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.

Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muß gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuß übersandt werden. Die im jeweiligen Jahre übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichts.

Anschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle:
Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund
Märkische Straße 24 - 26
44141 Dortmund

  • Vorsitzender des Gutachterausschusses
    Dipl.-Ing. Norbert Kalischewski
    Zi. 301, Tel.: (0231) 50-22629
  • Geschäftsführung
    Dipl.-Ing. Manfred Heuer
    Zi. 312, Tel.: (0231) 50-22626
  • Geschäftsstelle/Richtwertauskünfte
    Zi. 318, Tel.: (0231) 50-23859, Fax: (0231) 50-26658
  • Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
    Mo, Di, Fr 8:00 h bis 12:00 h
    u. Do 13:00 bis 17:30 h
    und nach Vereinbarung
  • siehe auch Bodenrichtwertkarte
  • siehe auch Grundstücksmarktbericht
  • siehe auch Unsere Informationen zum Grundstücksmarkt auf einen Blick
  • Gutachten über Grundstückswerte
  • Gutachten über Mieten


Oberer Gutachterausschuß für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen
http://www.gutachterausschuss.nrw.de


Bergische Farben